Kostenüberblick

Kosten einer logopädischen Behandlung:

Bei gesetzlich versicherten Patienten unter 18 Jahren wird die logopädische Behandlung vollständig von der Krankenkasse übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr müssen seit dem 01.01.2004, 10 % des Verordnungswertes sowie 10 Euro Rezeptgebühr (Verordnungsblattgebühr) von ihnen zur Therapie dazu gezahlt werden.

Davon ausgenommen sind Patienten, die von ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind und einen Zuzahlungsbefreiungsausweis vorlegen können.

Bei privat versicherten Patienten, wird die sprachtherapeutische Behandlung, je nach abgeschlossenem Tarif von den Krankenkassen, vollständig oder anteilig übernommen.

Zusatzleistungen:

  • Informationsveranstaltungen für Pflegepersonal und/ oder Angehörige speziell zum Thema Schluckstörungen bei Erwachsenen
  • Entspannungstechniken
  • Stimmcoaching für jeden (für Menschen mit Sprechberufe und für Interessierte an Ausdruck und Sprache)

Ärzteinformation:

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zur Verordnung von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Aktuelle Änderungen zum Heilmittelkatalog finden sie unter dem Heilmittelkatalog.

Änderung zum Heilmittelkatalog:

Beschluss vom 19.05.2011
Inkrafttreten zum 01.07.2011

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die folgende Änderung zum Heilmittelkatalog beschlossen:

Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen können künftig ohne erneute Überprüfung des Behandlungsbedarfs eine langfristige Genehmigung von Heilmittelbehandlungen von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen. Darüber hinaus ist für Kinder und Jugendliche mit einer besonders schweren und langfristigen funktionellen und strukturellen Schädigung und Beeinträchtigung der Aktivitäten künftig auch ohne Verordnung eines Hausbesuchs eine Heilmittelbehandlung in bestimmten Einrichtungen außerhalb der Praxis möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19.05.2011 in Berlin beschlossen.

Die bisherige Regelung sah vor, dass auch bei wiederholten langfristig notwendigen Verordnungen immer wieder eine besondere ärztliche Begründung mit prognostischer Einschätzung des Gesundheitszustandes eingeholt werden musste. Da dies künftig nicht mehr erforderlich ist, werden vor allem diejenigen Versicherten entlastet, die beispielsweise eine dauerhaft therapiebedürftige, funktionelle oder strukturelle Schädigung haben. Die langfristige Genehmigung soll nun mindestens ein Jahr lang gelten.

Mit der neugeschaffenen Möglichkeit der Heilmittelbehandlung außerhalb der Praxis ohne vorherige Verordnung eines Hausbesuchs – dies kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Regelschule sein – soll der Lebenswirklichkeit behinderter Kinder, Jugendlicher und deren Eltern Rechnung getragen werden, denen es bei ganztägiger Unterbringung in einer Tageseinrichtung nur schwer möglich ist, eine Heilmittelpraxis aufzusuchen.

* Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (www.g-ba.de)

Heilmittelkatalog der Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie:

IS

Diagnosegruppe

ST1

Organisch bedingte Erkrankungen der Stimme

ST2

Funktionell bedingte Erkrankungen der Stimme

ST3

Psychogene Erkrankungen der Stimme, Aphonie

ST4

Psychogene Erkrankungen der Stimme, Dysphonie

SP1

Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

SP2

Störungen der auditiven Wahrnehmung

SP3

Störungen der Artikulation, Dyslalie

SP4

Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit

SP5

Störungen der Sprache nach Abschluß der Sprachentwicklung, Aphasien /Dysphasien

SP6

Störungen der Sprechmotorik, Dysarthrie /Dysarthrophonie /Sprechapraxie

RE1

Störungen des Redeflusses, Stottern

RE2

Störungen des Redeflusses, Poltern

SF

Störungen der Stimm- und Sprechfunktion, Rhinophonie

SC1

Krankhafte Störungen des, Schluckaktes

SC2

Schädigungen im Kopf-Hals-Bereich

* Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Weitere Informationen finden Sie unter www.heilmittelkatalog.de

Kostenüberblick

Kosten einer logopädischen Behandlung:

Bei gesetzlich versicherten Patienten unter 18 Jahren wird die logopädische Behandlung vollständig von der Krankenkasse übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr müssen seit dem 01.01.2004, 10 % des Verordnungswertes sowie 10 Euro Rezeptgebühr (Verordnungsblattgebühr) von ihnen zur Therapie dazu gezahlt werden.

Davon ausgenommen sind Patienten, die von ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind und einen Zuzahlungsbefreiungsausweis vorlegen können.

Bei privat versicherten Patienten, wird die sprachtherapeutische Behandlung, je nach abgeschlossenem Tarif von den Krankenkassen, vollständig oder anteilig übernommen.

Zusatzleistungen:

  • Informationsveranstaltungen für Pflegepersonal und/ oder Angehörige speziell zum Thema Schluckstörungen bei Erwachsenen
  • Entspannungstechniken
  • Stimmcoaching für jeden (für Menschen mit Sprechberufe und für Interessierte an Ausdruck und Sprache)

Ärzteinformation:

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zur Verordnung von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Aktuelle Änderungen zum Heilmittelkatalog finden sie unter dem Heilmittelkatalog.

Änderung zum Heilmittelkatalog:

Beschluss vom 19.05.2011
Inkrafttreten zum 01.07.2011

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die folgende Änderung zum Heilmittelkatalog beschlossen:

Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen können künftig ohne erneute Überprüfung des Behandlungsbedarfs eine langfristige Genehmigung von Heilmittelbehandlungen von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen. Darüber hinaus ist für Kinder und Jugendliche mit einer besonders schweren und langfristigen funktionellen und strukturellen Schädigung und Beeinträchtigung der Aktivitäten künftig auch ohne Verordnung eines Hausbesuchs eine Heilmittelbehandlung in bestimmten Einrichtungen außerhalb der Praxis möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19.05.2011 in Berlin beschlossen.

Die bisherige Regelung sah vor, dass auch bei wiederholten langfristig notwendigen Verordnungen immer wieder eine besondere ärztliche Begründung mit prognostischer Einschätzung des Gesundheitszustandes eingeholt werden musste. Da dies künftig nicht mehr erforderlich ist, werden vor allem diejenigen Versicherten entlastet, die beispielsweise eine dauerhaft therapiebedürftige, funktionelle oder strukturelle Schädigung haben. Die langfristige Genehmigung soll nun mindestens ein Jahr lang gelten.

Mit der neugeschaffenen Möglichkeit der Heilmittelbehandlung außerhalb der Praxis ohne vorherige Verordnung eines Hausbesuchs – dies kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Regelschule sein – soll der Lebenswirklichkeit behinderter Kinder, Jugendlicher und deren Eltern Rechnung getragen werden, denen es bei ganztägiger Unterbringung in einer Tageseinrichtung nur schwer möglich ist, eine Heilmittelpraxis aufzusuchen.

* Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (www.g-ba.de)

Heilmittelkatalog der Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie:

IS

Diagnosegruppe

ST1

Organisch bedingte Erkrankungen der Stimme

ST2

Funktionell bedingte Erkrankungen der Stimme

ST3

Psychogene Erkrankungen der Stimme, Aphonie

ST4

Psychogene Erkrankungen der Stimme, Dysphonie

SP1

Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

SP2

Störungen der auditiven Wahrnehmung

SP3

Störungen der Artikulation, Dyslalie

SP4

Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit

SP5

Störungen der Sprache nach Abschluß der Sprachentwicklung, Aphasien /Dysphasien

SP6

Störungen der Sprechmotorik, Dysarthrie /Dysarthrophonie /Sprechapraxie

RE1

Störungen des Redeflusses, Stottern

RE2

Störungen des Redeflusses, Poltern

SF

Störungen der Stimm- und Sprechfunktion, Rhinophonie

SC1

Krankhafte Störungen des, Schluckaktes

SC2

Schädigungen im Kopf-Hals-Bereich

* Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Weitere Informationen finden Sie unter www.heilmittelkatalog.de

Kostenüberblick

Kosten einer logopädischen Behandlung:

Bei gesetzlich versicherten Patienten unter 18 Jahren wird die logopädische Behandlung vollständig von der Krankenkasse übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr müssen seit dem 01.01.2004, 10 % des Verordnungswertes sowie 10 Euro Rezeptgebühr (Verordnungsblattgebühr) von ihnen zur Therapie dazu gezahlt werden.

Davon ausgenommen sind Patienten, die von ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind und einen Zuzahlungsbefreiungsausweis vorlegen können.

Bei privat versicherten Patienten, wird die sprachtherapeutische Behandlung, je nach abgeschlossenem Tarif von den Krankenkassen, vollständig oder anteilig übernommen.

Zusatzleistungen:

  • Informationsveranstaltungen für Pflegepersonal und/ oder Angehörige speziell zum Thema Schluckstörungen bei Erwachsenen
  • Entspannungstechniken
  • Stimmcoaching für jeden (für Menschen mit Sprechberufe und für Interessierte an Ausdruck und Sprache)

Ärzteinformation:

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zur Verordnung von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Aktuelle Änderungen zum Heilmittelkatalog finden sie unter dem Heilmittelkatalog.

Änderung zum Heilmittelkatalog:

Beschluss vom 19.05.2011
Inkrafttreten zum 01.07.2011

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die folgende Änderung zum Heilmittelkatalog beschlossen:

Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen können künftig ohne erneute Überprüfung des Behandlungsbedarfs eine langfristige Genehmigung von Heilmittelbehandlungen von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen. Darüber hinaus ist für Kinder und Jugendliche mit einer besonders schweren und langfristigen funktionellen und strukturellen Schädigung und Beeinträchtigung der Aktivitäten künftig auch ohne Verordnung eines Hausbesuchs eine Heilmittelbehandlung in bestimmten Einrichtungen außerhalb der Praxis möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19.05.2011 in Berlin beschlossen.

Die bisherige Regelung sah vor, dass auch bei wiederholten langfristig notwendigen Verordnungen immer wieder eine besondere ärztliche Begründung mit prognostischer Einschätzung des Gesundheitszustandes eingeholt werden musste. Da dies künftig nicht mehr erforderlich ist, werden vor allem diejenigen Versicherten entlastet, die beispielsweise eine dauerhaft therapiebedürftige, funktionelle oder strukturelle Schädigung haben. Die langfristige Genehmigung soll nun mindestens ein Jahr lang gelten.

Mit der neugeschaffenen Möglichkeit der Heilmittelbehandlung außerhalb der Praxis ohne vorherige Verordnung eines Hausbesuchs – dies kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Regelschule sein – soll der Lebenswirklichkeit behinderter Kinder, Jugendlicher und deren Eltern Rechnung getragen werden, denen es bei ganztägiger Unterbringung in einer Tageseinrichtung nur schwer möglich ist, eine Heilmittelpraxis aufzusuchen.

* Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (www.g-ba.de)

Heilmittelkatalog der Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie:

IS

Diagnosegruppe

ST1

Organisch bedingte Erkrankungen der Stimme

ST2

Funktionell bedingte Erkrankungen der Stimme

ST3

Psychogene Erkrankungen der Stimme, Aphonie

ST4

Psychogene Erkrankungen der Stimme, Dysphonie

SP1

Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

SP2

Störungen der auditiven Wahrnehmung

SP3

Störungen der Artikulation, Dyslalie

SP4

Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit

SP5

Störungen der Sprache nach Abschluß der Sprachentwicklung, Aphasien /Dysphasien

SP6

Störungen der Sprechmotorik, Dysarthrie /Dysarthrophonie /Sprechapraxie

RE1

Störungen des Redeflusses, Stottern

RE2

Störungen des Redeflusses, Poltern

SF

Störungen der Stimm- und Sprechfunktion, Rhinophonie

SC1

Krankhafte Störungen des, Schluckaktes

SC2

Schädigungen im Kopf-Hals-Bereich

* Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Weitere Informationen finden Sie unter www.heilmittelkatalog.de